Lebensversicherungsvertrag kündigen, beleihen oder verkaufen

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Ein Lebensversicherungsvertrag beruht auf der Prämisse, dass der Versicherungsnehmer für die gesamte Vertragslaufzeit die Prämien regelmäßig bezahlt. Eine vorzeitige Kündigung wirkt im Hinblick auf die Rendite kontraproduktiv. Erst am Ende der Vertragslaufzeit werden Boni und Überschussanteile fällig. Wer vorzeitig kündigt, ruiniert sich regelmäßig die Rendite.

Bei Liquiditätsproblemen lieber beleihen als kündigen

Wer sich mit der Absicht der Kündigung trägt, hat meist wirtschaftliche Probleme und spekuliert auf den Rückkaufswert. Der sich bei einer vorzeitigen Kündigung ergebende Rückkaufswert ist fast immer enttäuschend. Meist liegt er unter dem Betrag, den der Versicherungsnehmer in den Vertrag eingezahlt hat.

Eine Alternative kann die Beleihung sein. Gerade wenn der Versicherungsnehmer nur vorübergehend Liquidität benötigt, kann ein Policendarlehen die richtige Lösung sein. Die Beleihung erfolgt in Höhe des Rückkaufswertes. Die für den Kredit anfallenden Zinsen liegen unter denen für Privat- und Discokredite, da der Kredit zu 100 Prozent abgesichert ist. Während der Darlehenslaufzeit fallen keine Beitragszahlungen an. Der Versicherungsschutz bleibt mit allen Leistungen und Schlussüberschüssen bestehen. Als Darlehensgeber kommen die Versicherungsgesellschaft selbst oder jede Bank in Betracht. Sie haben kein Ausfallrisiko. Stirbt der Versicherungsnehmer, wird das Policendarlehen mit der Auszahlung der Versicherungssumme abgelöst und getilgt.

Verkaufen ist immer besser als kündigen

Eine weitere Alternative ist der Verkauf des Lebensversicherungsvertrages. Seit einigen Jahren hat sich ein Zweitmarkt etabliert. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsvertrag meist mindestens ein Jahr besteht und über eine Restlaufzeit von maximal 15 bis 25 Jahren verfügt. Risikolebensversicherungen, Direktversicherungen über den Arbeitgeber oder fondsgebundene Versicherungen sind ausgeschlossen. Beim Verkauf übernimmt der Käufer die Beitragszahlung. Dennoch bleibt der Todesfallschutz zu Gunsten des Versicherungsnehmers erhalten. Der Versicherungsnehmer bleibt für die gesamte Restlaufzeit des Vertrages versicherte Person. Der Käufer wird lediglich Versicherungsnehmer. Auch braucht er selbst keinerlei Beiträge mehr zu zahlen.

Als Kaufpreis wird der Rückkaufswert ausgezahlt. Der Rückkaufswert setzt sich aus der Summe der Sparbeiträge des Versicherungsnehmers und der Mindestverzinsungsgarantie zusammen. Davon zieht die Versicherung die Vermittlungsprovision, Verwaltungskosten und einen Risikoanteil ab. Die mit der Kündigung des Vertrages anfallenden Stornierungsgebühren entfallen. Im Ergebnis erhält der Versicherungsnehmer mit dem Kaufpreis einen um einiges höheren Betrag als den Betrag, den er mit dem Rückkaufswert bei der Kündigung erhalten würde.

Fazit

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Kündigung des Lebensversicherungsvertrages fast immer die schlechteste Lösung ist. Bei vorübergehenden Liquiditätsproblemen bietet sich die Beleihung des Vertrages an. Ansonsten ist der Verkauf des Vertrages sinnvoll. Auch sollte nicht gleich der erstbeste Anbieter gewählt werden. Vergleiche sind empfehlenswert. Dafür gibt es wiederum Unternehmen, die sich auf die Vermittlung und den Vergleich der Angebote spezialisiert haben. Erfahrung und Kompetenz in der Abwicklung zahlen sich zusätzlich aus.

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